Finanzielle Förderung von regionalen Veranstaltungen
Auszüge aus den Förderrichtlinien:.
- Eine Aktion kann mit bis zu 300 Euro gefördert werden, wenn sich zwei der acht Partner der Woche des Sehens für eine Veranstaltung zusammenschließen. Eine höhere Förderung ist möglich (siehe dazu Punkt 2 im Förderantrag).
- Für jede Veranstaltung kann nur ein Förderantrag eingereicht werden.
- Die Aktion muss während der Woche des Sehens (8. - 15. Oktober 2010) stattfinden.
- Sie ist gegenüber Medien und Öffentlichkeit deutlich als eine Aktion im Rahmen der Woche des Sehens kenntlich zu machen.
- Kostenloses Kommunikationsmaterial wird auf Bestellung zur Verfügung gestellt. Dieses kann mit individuellen Informationen ergänzt werden.
- Das Budget ist limitiert. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
- Der vollständig ausgefüllte und von allen Partnern unterzeichnete Antrag auf Förderung muss der Projektkoordinatorin bis spätestens 8. September 2010 vorliegen.
- Dem Antrag muss eine Kostenaufstellung mit den voraussichtlichen Ausgaben beigefügt sein (siehe dazu auch Punkt 5 im Antrag, Abrechnung).
Den Antrag sowie das Antragsformular finden Sie im Kasten rechts als barrierefreie PDF-Datei zum Herunterladen. (Download öffnen mit rechter Maustaste)
Für Rückfragen zu den Fördervoraussetzungen und dem Antrag steht die Projektkoordinatorin für regionale Aktionen unter (030) 285387-280 oder Emaillink (öffnet Ihr Emailprogramm): p.west(at)woche-des-sehens.de gern zur Verfügung.







