Berufliche Chancen bei Sehverlust nutzen

Die berufliche Rehabilitation kann helfen, einen Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen Beruf zu erlernen.

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Weitere Bilder zu Blindheit und Sehbehinderung in Deutschland finden Sie unter den Pressebildern des DBSV.

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Bei vielen beruflichen Tätigkeiten werden hohe Anforderungen an das Sehen gestellt. Daher ist es für sehbehinderte Menschen generell nicht leicht, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Tritt während des Berufslebens ein Sehverlust ein, kann das die Erwerbstätigkeit einschränken oder gefährden. Betroffene sollten sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten informieren, an eine berufliche Rehabilitation denken und auf die Unterstützung von spezialisierten Einrichtungen setzen, um alle Chancen zu nutzen.

Die Einschränkung oder der Verlust des Sehvermögens sind nicht einfach zu verkraften. Dennoch ist es wichtig, so früh wie möglich aktiv zu werden, um am Arbeitsleben weiterhin erfolgreich teilzunehmen. Ein wichtiger Schritt ist die berufliche Rehabilitation. Sie hilft unter anderem bei der Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie bei beruflichen Anpassungs-, Umschulungs- und Integrationsmaßnahmen. Je nach Maßnahme und individuellen Voraussetzungen übernehmen verschiedene Träger wie die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder Integrationsämter die Kosten für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Wichtige Ansprechpartner sind die Beratungsangebote der Selbsthilfe (siehe „Weiterführende Informationen“), auf Menschen mit Seheinschränkung spezialisierte Integrationsfachdienste, Berufsförderungswerke (BFW) oder vergleichbare Einrichtungen.

Den Arbeitsplatz erhalten

Tritt eine Sehbehinderung ein und der Arbeitsplatz ist noch vorhanden, sollte man auf keinen Fall kündigen. Stattdessen ist es angeraten, den Arbeitgeber zu informieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes, eine Anpassung von Arbeitsaufgaben, das Erlernen von Kompensationstechniken oder eine Assistenz kann die Arbeitsstelle erhalten werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss geprüft werden, ob es eine andere geeignete Einsatzmöglichkeit beim Arbeitgeber gibt. Unternehmen können finanzielle Zuschüsse bekommen, wenn sie bereits vorhandene Arbeitsplätze behindertengerecht umgestalten oder neue einrichten. Beim Gespräch darauf hinzuweisen kann hilfreich sein.

Den Arbeitsplatz wechseln

Auch wenn kein Arbeitsplatz mehr besteht, ist das kein Grund zur Resignation, denn es gibt Wege zum Wiedereinstieg. Sofern der bisherige Beruf mit einer Sehbeeinträchtigung noch ganz oder teilweise auszuüben ist, empfiehlt sich eine Hilfsmittel- oder Belastungserprobung. Im Rahmen dessen werden die bestehenden Möglichkeiten geklärt und eine nachfolgende Integrationsmaßnahme wird in Betracht gezogen.

Einen neuen Beruf erlernen

Muss ein neuer Beruf erlernt werden, weil der bisherige durch die Seheinschränkung nicht mehr ausgeübt werden kann, ist einiges zu beachten: die beruflichen Vorerfahrungen, die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt, die Anwendbarkeit von Hilfsmitteltechnik und der Schutz des individuellen Sehvermögens. Angestrebt werden in der Regel anerkannte Abschlüsse. Die Palette der Tätigkeiten ist vielfältig, zum Beispiel Berufe im Dienstleistungs-, Verwaltungs- oder Gesundheitsbereich sowie ausgewählte Berufe in Industrie und Handwerk.

Wünsche für die Zukunft

  • Schnellere Information: kompetente und frühzeitige Beratung zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe mit Sehbehinderung
  • Verbesserung der Teilhabechancen: Erweiterung des Berufs- und Tätigkeitsspektrums unter Berücksichtigung der persönlichen Zugangsvoraussetzungen zur beruflichen Rehabilitation
  • Sicherung von Arbeitsplätzen: zügige Bereitstellung von Leistungen zur Teilhabe wie Arbeitsplatzausstattung oder ‑assistenz
  • Barrierefreie Arbeitsplätze: Nutzbarmachung von Chancen der Digitalisierung auch für Menschen mit Sehbehinderung

Unter www.woche-des-sehens.de/filme finden Sie das Video „Sehbehinderte Menschen im Beruf“.

Weiterführende Informationen unter:

https://www.dvbs-online.de
https://www.dbsv.org/berufe.html
https://blickpunkt-auge.de/beruf.html
https://www.pro-retina.de/


Pressekontakt:

Volker Lenk
E-Mail: pressenoSpam@noSpamwoche-des-sehensnoSpam.de 
Tel.: 030 / 28 53 87-140 und 0163 / 486 30 34
Fax: 030 / 28 53 87-275

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