Wählen mit Wahlschablonen

Ende Mai findet die Wahl zum EU-Parlament statt. Blinde und sehbehinderte Menschen können mit Hilfe von Wahlschablonen eigenständig an der Wahl teilnehmen.

In zwei Wochen ist es soweit. Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. In Deutschland sind die Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai 2019 geöffnet.

Die Zeitspanne erstreckt sich bei EU-Wahlen grundsätzlich auf einen für alle Mitgliedstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstag bis Sonntag, um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Wahltraditionen in den Mitgliedstaaten beibehalten werden können. In den meisten Mitgliedstaaten wird, wie in Deutschland, an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag gewählt, in Großbritannien und in den Niederlanden werden die Wahllokale aber zum Beispiel donnerstags geöffnet.

Teilnahme von blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten

Das Bundesinnenministerium, das für die Durchführung der Wahl in Deutschland verantwortlich ist, ermöglicht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) auch blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten die Teilnahme. Mit Hilfe von speziellen Stimmzettelschablonen können sie ihre Stimme eigenständig und ohne Hilfe von Vertrauenspersonen abgeben.

Schablone bei den Landesvereinen erhältlich

Die Landesvereine des DBSV erstellen nach Rücksprache mit dem für das jeweilige Bundesland zuständigen Landeswahlleiter die Schablone und geben diese kostenlos heraus. Jedem Exemplar liegen Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel bei. Diese werden, je nach Landesverband, in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck zur Verfügung gestellt.

Seit 17 Jahren im Einsatz

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten und verwendet. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den DBSV-Landesvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag (oder vorher per Briefwahl) selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen.

Auch Nicht-Mitglieder des DBSV können die Schablonen anfordern – telefonisch über die bundesweite Hotline 01805 666 456 (max. 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) oder direkt bei den Landesvereinen vor Ort.

Mehr Informationen zum barrierefreien Wählen finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters oder auf den Spezialseiten des DBSV.

Flagge der EU: Zwölf gelbe Sterne in Form eines Kreises auf blauem Grund

Fahne der Europäischen Union

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