Finanzielle Förderung von regionalen Veranstaltungen

Damit Sie Ihre regionale Veranstaltung im Rahmen der Aktionswoche durchführen können, unterstützt Sie die Woche des Sehens durch finanzielle Förderungen. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Förderung beantragen können, welche Förderrichtlinien zu beachten sind und welche Kosten seitens der Woche des Sehens gefördert werden.

 

Förderrichtlinien

Kriterien für die Förderung einer Aktion bis 300 Euro:

  • Eine Aktion kann mit bis zu 300 Euro gefördert werden. Bedingung dafür ist, dass sie für alle zugänglich und öffentlichkeitswirksam sein muss. Zudem muss mindestens ein Partner der Woche des Sehens aktiv daran teilnehmen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine höhere Förderung möglich – siehe unten. 
  • Pro Veranstaltung können Sie nur einen Förderantrag einreichen.
  • Die Aktion muss während der Woche des Sehens (8. bis 15. Oktober 2024) stattfinden.
  • Machen Sie die Aktion gegenüber Medien und Öffentlichkeit deutlich als eine Aktion im Rahmen der Woche des Sehens kenntlich.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie die Woche des Sehens bei der Veranstaltung mit kostenlosen Materialien bekannt machen. Kostenloses Kommunikationsmaterial stellen wir Ihnen auf Bestellung zur Verfügung. Dieses können Sie mit individuellen Informationen ergänzen. 
  • Das Förder-Budget ist limitiert. Die Förderanträge bearbeiten in der Reihenfolge des Eingangs.
  • Eine Veranstaltung kann nicht durch die Woche des Sehens und zusätzlich durch Aktion Mensch gefördert werden. Das ist auch dann nicht möglich, wenn Sie bei der Woche des Sehens die Förderung eines Teils der Veranstaltung beantragen und bei Aktion Mensch die Förderung eines anderen Teils derselben Veranstaltung.
    Wurde die Förderung einer Veranstaltung oder eines ihrer Teile durch Aktion Mensch bereits abgelehnt, kann die Veranstaltung auch nicht durch die Woche des Sehens gefördert werden.
  • Wird eine Förderung bewilligt, bitten wir Sie, Ihre Aktion zu dokumentieren (durch Fotos, Pressemeldungen usw.) und das Material der Woche des Sehens bis 3. November 2024 zur Verfügung zu stellen.  

Kriterien für die Förderung einer Veranstaltung mit mehr als 300 Euro:

Unter den folgenden Voraussetzungen kann die Woche des Sehens Veranstaltungen mit mehr als 300 Euro fördern:

  • wenn sich mindestens zwei Partner der Woche des Sehens an einer Veranstaltung beteiligen
  • wenn die Aktion besonders öffentlichkeits- und medienwirksam ist
  • wenn prominente Gäste vertreten sind, z.B. Persönlichkeiten aus Politik, Sport, Kunst oder Kultur

Die Liste gibt einen Überblick über mögliche Beurteilungskriterien für eine Förderung mit mehr als 300 Euro. Nicht alle genannten Punkte müssen erfüllt sein. Grundsätzlich ist eine Absprache mit unserer Projektkoordinatorin Carolina Barrera erforderlich.

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Förderfähige Kosten

Die Kosten für folgende Punkte sind förderfähig:

  • Raummiete
  • Gebühren für Stadt-Aktionen (Standmiete, Kosten für Stromanschluss usw.)
  • Fahrt- und Hotelkosten für Referentinnen und Referenten
  • Transportkosten
  • Benzinkosten
  • Druckmaterialien
  • Anzeigenschaltung in Zeitungen
  • Schaltung von Werbespots im Fernsehen

Alle weiteren Punkte besprechen Sie bitte mit unserer Koordinatorin Carolina Barrera. Eine generelle Absprache - auch in Bezug auf die oben genannten Punkte - wird empfohlen, um mögliche Irrtümer von vorneherein auszuschließen.

Folgende Punkte sind nicht förderfähig:

  • Honorare
  • Catering
  • Anschaffung von Material, das von den Partnern der Woche des Sehens verkauft wird
  • Materialien, die nicht ausschließlich für die Aktion verwendet werden (z.B. Messe-Aufsteller)

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Ablauf einer Antragstellung zur Förderung einer Veranstaltung

  1. Füllen Sie das „Antragsformular zur Förderung von Veranstaltungen“ aus und unterschreiben Sie es.
  2. Erstellen Sie einen Finanzierungsplan und eine Kostenaufstellung. Beachten Sie bitte hierbei, dass die geplanten Kosten zur Art der Veranstaltung passen und den Förderrichtlinien entsprechen.
  3. Das unterschriebene Antragsformular senden Sie zusammen mit dem Finanzierungsplan und der Kostenaufstellung an unsere Projektkoordinatorin Carolina Barrera. Dort muss es spätestens in der ersten Septemberwoche vorliegen.
  4. Nach Prüfung des Antrags informieren wir Sie, ob die Förderung der Veranstaltung bewilligt wurde.
  5. Sie bezahlen zunächst alle Rechnungen, gehen also in Vorleistung. Vorauszahlungen seitens der Woche des Sehens sind nicht möglich. Die Rechnungen müssen entsprechend an Sie gerichtet sein.
  6. Im Anschluss an die Veranstaltung senden Sie die Belege der Kosten, die im Antrag aufgeführt wurden, an die Projektkoordinatorin Carolina Barrera. Nutzen Sie hierfür bitte das Anschreiben zur Abrechnung bewilligter Förderungen, das Sie vorab vervollständigen (Name der Veranstaltung, Kontodaten usw.) und unterschreiben.
    Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen spätestens am 18. November 2024 im Koordinationsbüro vorliegen müssen. Zu spät eingegangene Rechnungen und Belege können wir nicht berücksichtigen. Der Gesamtbetrag darf die Höhe der bewilligten Förderung nicht überschreiten.
  7. Abschließend überweisen wir Ihnen die bewilligte Fördersumme auf das angegebene Konto. Es werden keine Gelder an Dritte überwiesen. Vorauszahlungen sind nicht möglich.

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Erstellung eigener Informationsmaterialien

Natürlich können Sie für Ihre Aktion eigenes Informationsmaterial und Publikationen erstellen. Beachten Sie dabei bitte die folgenden Punkte:

  • Abstimmung eigener Materialien
    Wenn Sie eine Förderung beantragt haben, müssen sämtliche eigenen Materialien mit der Projektkoordination abgestimmt werden.
  • Logo der Woche des Sehens
    Das Logo der Woche des Sehens in druckfähiger Qualität können Sie über unser Kontaktformular anfragen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Verhältnis von Höhe zu Breite nicht verändern und die Mindestgröße (45 mm breit, 11 mm hoch) einhalten. Platzieren Sie das Logo gut sichtbar auf Ihren Materialien und senden Sie diese den Projektkoordinatorinnen zur Freigabe zu.
  • Name und Slogan
    Der Name „Woche des Sehens" wird in der Öffentlichkeit nicht abgekürzt. Er kann mit dem Motto blindheit. verstehen. verhüten. erweitert werden.
  • Verwendung des Titel-Motivs
    Das Motivbild der Woche des Sehens dürfen Sie frei verwenden, sofern Sie als Bildquelle „Woche des Sehens“ angeben. Die Bildrechte liegen bei der Woche des Sehens. Das Motivbild 2024 stellen wir Ihnen ab Ende Februar als JPG mit 300 dpi als Download zur Verfügung.
  • Thema
    Unter einem jährlich wechselnden Thema finden sich die Schwerpunkte der Partner der Woche des Sehens. In sämtlichen Publikationen wird das aktuelle Thema gemeinsam mit dem Namen „Woche des Sehens“ genannt.
  • Schreibstil
    Die Würde des Menschen soll gewahrt werden. Deshalb sprechen wir von Möglichkeiten und Unterstützung sowie von Menschen mit Sehbehinderung oder von blinden Menschen und möglichst nicht von Sehbehinderten oder Blinden.
  • Farben für Materialien
    Blau der Woche des Sehens in CMYK: 100 / 57 / 0 / 40 (100 % Cyan, 57 % Magenta, 0 % Gelb und 40 % Schwarz).
  • Sehbehindertengerechte Gestaltung
    Detaillierte Informationen zur sehbehindertengerechten Gestaltung von Druckprodukten und Internetseiten finden Sie unter www.leserlich.info.
  • Verwendung der Fotos
    Die Bilder, die im Pressebereich der Website der Woche des Sehens zum Download bereitstehen, dürfen Sie mit entsprechendem Bildnachweis verwenden. Hilfestellung bei den Bildrechten geben Ihnen gerne die Projektkoordinatorinnen.

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Einverständniserklärung zur Bildnutzung

Sollten Sie der Woche des Sehens Bilder Ihrer Aktion zur Verfügung stellen, lassen Sie Personen, die auf den Fotos zu sehen sind, bitte diese Einverständniserklärung unterzeichnen. Senden Sie sie uns anschließend zusammen mit dem Bild zu.

 

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Die Partner der Woche des Sehens: