Teilnahmebedingungen

des Fotowettbewerbs „Seh-Reise“ der Woche des Sehens 2016

 

1. Kurzbeschreibung des Wettbewerbs

„Seh-Reise“ – Der Fotowettbewerb der Woche des Sehens

Unter dem Motto „Seh-Reise“ lädt die Woche des Sehens Hobby- und Amateurfotografen zu einem Fotowettbewerb ein. Gesucht werden anspruchsvolle Fotografien, die die Themen Sehen, Blindheit und Sehbehinderung nicht nur bildlich, sondern auch kreativ und ansprechend darstellen. Mehr als spezielle Kenntnisse im Umgang mit Kamera und Objektiven sind hier der Ideenreichtum und die Fantasie gefragt.

Das Besondere an diesem Wettbewerb: Auch blinde und sehbehinderte Fotografen sind ausdrücklich zum Mitmachen eingeladen. Zwischen Juni und September 2016 können alle Hobby- und Amateurfotografen ihre Bilder zum Thema „Seh-Reise“ auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb/ zusammen mit der Story oder ihren Gedanken zum Bild einreichen.
Der Gewinner erhält ein iPhone 6s mit ausgefeilter Kamerafunktion. Weitere attraktive Preise erhalten auch die Zweit- und Drittplatzierten. Zudem wird es einen Sonderpreis für das beste Bild eines blinden oder sehbehinderten Teilnehmers geben.

Die „Woche des Sehens“ weist auf die Möglichkeit hin, dass die hochgeladenen Bilder auf der Homepage der Woche des Sehens (www.woche-des-sehens.de) veröffentlicht werden. Darüber hinaus behält sich die „Woche des Sehens“ das Recht vor, ein eingesendetes Bild als Motiv der „Woche des Sehens 2017“ zu verwenden. In diesem Fall wird es nicht nur auf der Kampagnen-Homepage veröffentlicht, sondern auch auf verschiedene Kommunikationsmaterialien (Broschüren, Plakate, Handzettel etc.) gedruckt. Das Copyright geht in diesem Fall auf die „Woche des Sehens“ über.

Pro Fotograf dürfen drei Beiträge eingereicht werden. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Arbeiten mit einer Größe von 3 bis 10 MB, kurzen Angaben zur Bildentstehung und einem Bildtitel zwischen dem 01. Juni und dem 25. September 2016 auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb hochzuladen. Eine professionelle Jury wählt im Anschluss aus den Beiträgen die besten zwanzig Fotos aus. Diese werden zwischen dem 8. und 15. Oktober der breiten Öffentlichkeit auf der oben genannten Homepage präsentiert. Die Besucher der Website können einmalig für drei Favoriten abstimmen. Im Anschluss an die „Woche des Sehens“ werden die Gewinnerfotografen und die drei prämierten Bilder auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb sowie auf www.facebook.com/WochedesSehens veröffentlicht.

 

2.  Die Teilnahmebedingungen des Fotowettbewerb „Seh-Reise“

Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Seh-Reise“ der Woche des Sehens auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb und dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Die Teilnahme kann ausschließlich online erfolgen.

 § 1 Fotowettbewerb

 (1) Der Fotowettbewerb wird von der „Woche des Sehens“ durchgeführt und richtet sich an Hobby- und Amateurfotografen.

 (2) Ein Teilnehmer nimmt am Fotowettbewerb teil, indem er sich auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb mit Vorname, Name und E-Mail-Adresse registriert und maximal drei Bilder als digitale Bilddatei auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb einreicht. Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mailadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb.

§ 2 Teilnehmer

(1)    Teilnahmeberechtigt sind alle Amateurfotografen. Ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der Partner der Woche des Sehens.

(2)    Blinde und sehbehinderte Teilnehmer können zusätzlich an einem Wettbewerb um das beste Bild eines blinden oder sehbehinderten Fotografen teilnehmen. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass sie einen Hinweis auf ihre Behinderung im Text zum hochgeladenen Bild vermerken. Sie müssen zudem angeben, wenn sie bei der Umsetzung ihrer Bildidee Unterstützung von Sehenden erhalten haben. Der Gewinner des Wettbewerbs um das beste Bild eines blinden oder sehbehinderten Fotografen muss seine Sehbehinderung oder Blindheit nachweisen, zum Beispiel mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises.

(3)    Zur Teilnahme am Fotowettbewerb ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Angaben zur Person und zum Bild der Wahrheit entsprechen. Andererseits kann ein Ausschluss gemäß § 3 (3) erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Fotowettbewerb

 (1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die „Woche des Sehens“ das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.

 (2) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

 (3) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zur Person und zum Bild macht.

 (4) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

 (1) Jeder Teilnehmer kann drei Bilder einreichen. Jedes Bild muss über die Datei-Upload-Funktion auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb eingereicht werden. Die Pflichtangaben des Online-Formulars müssen vollständig ausgefüllt werden. Die Teilnehmer müssen die Teilnahmebedingungen lesen und akzeptieren.

 (2) Jedes Bild muss im JPEG-Format hochgeladen werden. Darüber hinaus muss es eine Auflösung von 300 dpi haben und mindestens 1984 Pixel mal 1488 Pixel groß sein. Die Dateigröße soll zwischen 3 bis 10 MB betragen.

 (3) Die Teilnahme ist ausschließlich über www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb möglich. Anderweitig eingesandte Beiträge sind nicht zugelassen und werden nicht zurückgeschickt.

 (4) Eine fünfköpfige Jury, bestehend aus Vertretern der Partner der „Woche des Sehens“ und einem professionellen Fotografen, wählt unter eingereichten Bildern zwanzig Fotos aus. Diese werden vom 8. bis 15. Oktober 2016 auf www.woche-des-sehens.de/fotowettbewerb veröffentlicht. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die drei Gewinnerfotos werden über ein Online-Voting ermittelt. Ziel der Abstimmung ist ein objektives Voting-Ergebnis. Besonders deswegen wird an ein faires Vorgehen bei der Abstimmung appelliert. Die WDS hat jederzeit die Möglichkeit, abgegebene Stimmen zu kontrollieren, weshalb ein mehrfaches Abstimmen für ein und denselben Beitrag nicht sinnvoll und auch nicht erwünscht ist. Bei Nichtbeachtung kann sich daraus ein Nachteil für den betreffenden Teilnehmer ergeben (z.B. Stimmenabzug oder Ausschluss).

 (5) Das eingereichte Bild wird beim Datei-Upload durch die für die Teilnahme erforderliche Benutzer-Registrierung mit den dabei gemachten Angaben – Benutzername, E-Mail-Adresse, Bildname, kurze Bildbeschreibung und Datum des Uploads – versehen und auf diese Weise in einer speziellen Datenbank der „Woche des Sehens“ gespeichert. Die Angaben werden in den entsprechenden Feldern des Formulars eingetragen. Die Teilnehmer erklären sich mit der Nutzung und Speicherung ihrer Daten allein zu Zwecken dieses Fotowettbewerbs einverstanden.

 (6) Die eingereichten Bilder werden, sofern durch die „Woche des Sehens“ keine weitere Nutzung erfolgt, nach Abschluss des Wettbewerbs und der Nachberichterstattung gelöscht.

 (7) Die Gewinner werden von der „Woche des Sehens“ per E-Mail benachrichtigt und auf www.woche-des-sehens.de namentlich erwähnt. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich einverstanden.

 (8) Die erst, zweit- und drittplatzierten Fotografen erhalten Preise. Zudem erhält der blinde oder sehbehinderte Fotograf, dessen Bild die beste Platzierung erreicht, einen Sonderpreis.

§ 5 Urheberrechte

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der/die Teilnehmerin wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin die Veranstalter von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs

Die „Woche des Sehens“ behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die „Woche des Sehens“ insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die „Woche des Sehens“ von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 7 Haftung

Die „Woche des Sehens“ übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

§ 8 Rechtseinräumung

 (1) Jeder Teilnehmer räumt der „Woche des Sehens“ die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für den Wettbewerb sowie die Berichterstattung darüber ein (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Portale wie z.B. Facebook). Darüber hinaus räumt jeder Teilnehmer der „Woche des Sehens“ die entsprechenden Rechte ein, das Bild für seine Online-Portale und alle weiteren Kommunikationsmaterialien zu nutzen und bereitzustellen. Bei Personen unter 18 Jahren gilt das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

 (2) Es besteht keine Prüfungspflicht der „Woche des Sehens“ für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte.

§ 9 Inhalte

 (1) Die im Rahmen des Fotowettbewerbs eingereichten Bilder dürfen nicht als obszön, beleidigend, diffamierend, ethisch anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder als sonst verwerflich anzusehen sein. Der Upload entsprechender Bilder zieht den Ausschluss vom Fotowettbewerb gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen nach sich.

 (2) Die „Woche des Sehens“ behält sich vor, hochgeladene Bilder vor oder nach der Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen zu löschen.

§ 10 Datenschutz

 (1) Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es erforderlich, sich auf www.woche.des.sehens.de/fotowettbewerb zu registrieren und die geltenden Teilnahmebedingungen zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf per E-Mail an infonoSpam@noSpamwoche-des-sehensnoSpam.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

 (2) Die von den Einsendern eingereichten Daten können bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber, Preisverleihung etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben werden, etwa an Zeitschriftenredaktionen. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.

§ 11 Rechtsmittel

 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

 

Die Partner der Woche des Sehens: